Fragen und Antworten

BEWERBUNG

  • F1: Ab welchem Zeitpunkt kann ich mich bewerben?

    A1: Du kannst dich jederzeit bei uns bewerben. Du bekommst nach Eingang deiner Bewerbung eine E-Mail von uns mit der weiteren Vorgehensweise.

  • F2: Kann ich mich auf die Stellen bewerben, obwohl ich noch nicht volljährig bin?

    A2: Nein, aufgrund der Vorgaben der Veranstalter und der Arbeitsschutzbestimmungen dürfen wir nur volljährige Personen anstellen.

  • F3: Ist es möglich nur bei bestimmten Veranstaltungen zu arbeiten? Kann ich mir aussuchen, ob lokal, überregional oder international?

    A3: Ja, die Auswahl der Veranstaltungen, bei denen ihr arbeiten wollt, trefft ihr durch das Ankreuzen auf den Bewerbungsformularen.


    Bitte kreuzt nur die Veranstaltungen an, bei denen ihr Zeit und Interesse habt. Sollte sich nach Absenden der Bewerbung herausstellen, dass ihr noch an anderen Festivals Interesse und Zeit habt, so kann das nachgetragen werden. Es entsteht euch damit kein Nachteil.

    Möglicherweise ist es euch auch egal, auf welchen Festivals ihr arbeitet, aber insgesamt lässt eure Zeit nur 3 Festivals zu. Dann kreuzt bitte nicht einfach alle Festivals an, sondern beschränkt euch auf 3. Parallel verlaufende Veranstaltungen bitte mit 1. Wunsch = 1 und 2. Wunsch = 2 markieren.

  • F4: Warum muss ich den Bewerbungsbogen ausfüllen? Meine Daten gehen doch aus meiner Bewerbung hervor. Wozu braucht Ihr ein Foto von mir?

    A4: Aufgrund der Vielzahl an Beschäftigten und offenen Arbeitsstellen haben wir uns entschieden, ein einheitliches Formular für das Bewerbungsverfahren einzuführen.

    Dieses Formular erleichtert uns erheblich die Personalorganisation, da wir in kürzester Zeit auf die für uns wichtigen Daten zugreifen können und nicht die individuellen Bewerbungsmappen durchsuchen müssen. Wir werden daher auch nur Bewerbungen berücksichtigen, die über das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular bei uns eingegangen sind.

    Zum vollständigen Ausfüllen gehört auch ein Foto. Dabei muss es sich nicht um ein Passfoto handeln. Es reicht aus, wenn ihr wiederzuerkennen seid. Da die Kennenlernphase meistens leider zu kurz ausfällt, erleichtert das Foto uns die Mitarbeiterzuordnung, sei es während des Bewerbungsverfahrens, während der Veranstaltung oder später bei der Nachbereitung und Abrechnung.

  • F5: Wie läuft das Bewerbungsverfahren?

    A5: Dies ist ganz simpel. Du füllst das auf der Homepage befindliche Bewerbungsformular aus, legst ein Bild von dir bei (muss kein Passfoto sein) und schickst uns alles per Mail oder per Post. Nach Eingang deiner Bewerbung bekommst du von uns eine E-Mail, damit du weißt, dass wir die Bewerbung erhalten haben.

    Wir versehen die Bewerbung mit einem Eingangsdatum und danach wird geprüft, ob und wo wir dich beschäftigen könnten. Nach positiver Prüfung ruft dich ein:e Mitarbeiter:in von univent concept an und führt ein ca. 15-20 minütiges Gespräch mit dir. Anhand des geführten Gespräches und des uns vorliegenden Bewerbungsbogen wird eine Empfehlung zur Einstellung oder Nichteinstellung abgegeben. Diese Empfehlung bekommt ein:e weitere:r Mitarbeiter:in, der bzw. die für die Besetzung auf den Festivals zuständig ist. Diese:r wird mit dir Kontakt aufnehmen und die Einsatzfestivals und Arbeiten mit dir besprechen. Du schickst uns anschließend die notwendigen Unterlagen zur Sozialversicherungsanmeldung. Wenn alles vorliegt, versenden wir die betreffenden Arbeitsverträge.

    Sollten wir uns nach 3-4 Wochen noch nicht bei dir gemeldet haben, kann es sein, dass derzeit dein auf dem Bewerbungsbogen angegebenes Profil nicht dem Bedarf entspricht oder die gewünschten Positionen bereits besetzt sind. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass du auf einer Nachrückerliste berücksichtigt wirst, ansonsten senden wir dir eine Absage.

    Achte bitte darauf, dass du deine Kontaktdaten auf der Bewerbung korrekt und vollständig angebt. Sollten sie sich ändern, teile uns das bitte umgehend mit. Der Informationsaustausch erfolgt zum großen Teil über E-Mails. Bitte überprüfe dein Postfach also regelmäßig, möglicherweise auch den Spamordner!

  • F6: Ich habe letztes Jahr schon für euch gearbeitet und möchte dies auch dieses Jahr tun. Muss ich mich neu bewerben?

    A6: Ja, bitte benutze ein neues Bewerbungsformular und fülle dies vollständig aus. Bitte das Bild nicht vergessen. Wir benötigen den kompletten neuen Bewerbungsbogen, da sich bei vielen Mitarbeitern die Kontaktadressen geändert haben. Nur so können wir sicherstellen, immer die richtigen Daten zu verwenden. Bitte notiere auf den Bewerbungsbogen wo und in welcher Position du für uns gearbeitet hast.

  • F7: Ich habe Interesse an einer Anstellung für mehrere Monate. Wie hoch wäre mein Monatseinkommen?

    A7: Die Arbeitsverträge werden nur für die einzelnen Veranstaltungen geschlossen. Eine monatsweise Anstellung erfolgt nicht. Es wird für jede Veranstaltung ein gesonderter Arbeitsvertrag per Mail verschickt. 

  • F8: Ich bin unsicher, ob ich euch duzen oder siezen soll…?

    A8: Grundsätzlich duzen wir uns alle bei univent concept. Eurem Einverständnis voraussetzend tun wir das auch bei Euch. Wenn ihr das nicht möchtet, ist das kein Problem oder Nachteil für euch, bitte teilt uns das dann kurzfristig mit. Ansonsten, von der Logistik bis zum Chef – einfach alle duzen. 

  • F9: Was muss ich als Bewerber:in mitbringen, damit ich eine Stelle auf den Festivals bekommen kann?

    A9: Erst mal solltest du Spaß an der Arbeit in der Gastronomie haben und wünschenswert wären natürlich Erfahrungen darin. Es ist aber nicht schlimm, wenn du keine besitzt. Wichtig sind uns Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Belastbarkeit, Freundlichkeit und ein zügiges Arbeiten. Den Rest bringen wir euch schon bei oder ihr lernt es eigentlich selber. Die Arbeit ist kein Hexenwerk. 

Persönliche Unterlagen, Sozialanmeldungen und Lohnabrechnungen

  • F10: Meine Gesundheitsbelehrung ist mittlerweile schon xy Jahre alt. Brauche ich eine neue? Wo bekomme ich die Belehrung?

    A10: Hygiene spielt bei unserer Arbeit eine Hauptrolle. Bereits kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln können große Folgen in Form von Lebensmittelinfektionen oder gar Lebensmittelvergiftungen haben. Daher müssen gem. § § 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Personen, die beruflich in diesem Bereich tätig sind, durch eine Belehrung über die Grundlagen der Lebensmittelhygiene unterwiesen werden.

    Die Belehrungen sind ein Leben lang gültig. Der Beginn der Tätigkeit muss innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung erfolgen. Die Belehrung wird in den meisten Fällen vom Gesundheitsamt vorgenommen.

  • F11: Wird ein Gesundheitszeugnis gebraucht, um auf den Festivals verkaufen zu dürfen? Kann ich das bei euch irgendwie machen?

    A11: Nein, ein Gesundheitszeugnis wird nicht gebraucht. Die Gesundheitsbelehrung reicht aus.

  • F12: Wie hoch ist der Stundenlohn für die Position xy?

    A12: Wir haben zwei verschiedene Lohnmodelle. Für feste Verkaufsstationen gibt es einen festgelegten Stundensatz. Eure geleisteten Stunden werden mit euch gemeinsam von euren Vorgesetzten notiert.

    Das zweite Lohnmodell ist leistungsorientiert. Der Verdienst richtet sich nach eurem Verkaufstalent und eurer Ausdauer. Dieses Lohnmodell wird angewendet, wenn in einer Position die Erfassung der genauen Arbeitsstunden nicht möglich ist. (z.B. mobiler Verkauf).

    Näheres erklären wir euch gerne persönlich am Telefon.

  • F13: Ist für die Mitarbeit eine Lohnsteuerkarte erforderlich?

    A13: Für die Tätigkeiten abrechnen zu können benötigen wir eine Lohnsteuerkarte. Eine Rechnungsstellung bei Selbstständigen kann nicht erfolgen.

    Auch wenn es nach 2010 keine Papier-Lohnsteuerkarte mehr gibt und alles elektronisch laufen sollte, müsst ihr trotzdem vor Beginn eurer Tätigkeit bei uns die Lohnsteuerkarte von 2018 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung von 2019, 2020 oder 2021 im Original vorlegen.

    Gescannte Dokumente können wir leider nicht anerkennen. Liegt uns keine Lohnsteuerkarte vor, müssen wir euch mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen und es gibt saftige Abzüge.

    Sobald dieser Papierkrieg endlich nicht mehr erforderlich ist, werden wir euch umgehend informieren. Ein Formular zur Beantragung einer Ersatzbescheinigung findet ihr hier:

    Elster.de- Die elektronische Lohnsteuerkarte> Punkt 4. Vordrucke.

    Bitte achtet auch unbedingt darauf, eure Steueridentifikationsnummer im Bewerbungsbogen einzutragen!!!

  • F14: Wo bekomme ich einen Sozialversicherungsausweis her?

    A14: Den klassischen Sozialversicherungsausweis gibt es heute nicht mehr und er muss auch nicht mehr zwingend mitgeführt werden.

    Bei Erstaufnahme einer Beschäftigung vergibt die zuständige Rentenversicherung eine Nummer, die dann ein Leben lang gültig ist. Sie wird heute per Brief mitgeteilt.

    Es reicht dann aus, wenn ihr uns eine Kopie dieses Schreibens schickt. Wenn ihr noch keine Sozialversicherungsnummer habt, setzt euch bitte mit eurer Krankenkasse in Verbindung und beantragt eine.

    Sollte die Zeit nicht mehr für eine Ausstellung des Sozialversicherungsausweises für die anstehende Arbeit reichen, so könnt ihr die Krankenkasse bitten euch ein Schreiben auszustellen, dass der Sozialversicherungsausweis beantragt ist und ihr bei der Krankenkasse gemeldet und versichert seid.

    Dann brauchen wir von euch für die Anmeldung bei der Sozialversicherung aber unbedingt euren Familiennamen, Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtstag. Damit können wir euch auch ohne Nummer anmelden.

  • F15: Brauche ich zusätzliche Anmeldungen oder Versicherungen, wenn ich als Deutscher oder mit anderer EU-Nationalität in Österreich arbeiten möchte?

    A15: Um als Deutscher oder andere Nationalität in Österreich zu arbeiten, bedarf es zusätzlicher Anmeldungen durch uns an die österreichischen Ämter. Hierzu müssen wir „Entsendungsformulare“ für euch ausfüllen.

    Wir benötigen daher einen Nachweis, dass ihr in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat versichert seid und im Krankenfall der Versicherungsschutz auch in Österreich gilt. Zusätzlich muss die Versicherungskarte mit einem EU-Logo versehen sein. Wir regeln dies alles im Vorfeld ganz in Ruhe mit euch und sagen euch, was ihr haben bzw. tun müsst.

  • F16: Ich habe nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich trotzdem auf allen Veranstaltungen arbeiten?

    A16: EU-Bürger können innerhalb der EU überall arbeiten. Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel und eine gültige Arbeitserlaubnis.

    Für die Arbeit auf den Veranstaltungen in Österreich muss zusätzlich zu den „normalen“ Entsendeunterlagen im Voraus eine EU-Entsendebestätigung in Österreich beantragt werden. Diese wird für die Dauer der Veranstaltung ausgestellt und danach müsst ihr das Land wieder verlassen.

    Bei Bedarf stehen wir euch mit Rat und Tat zur Seite.

  • F17: Warum muss ich als Student einen Studentenausweis (Immatrikulationsbescheinigung) einreichen?

    A17: Damit wir wissen, dass du Student bist und wir dich entsprechend anmelden können.

  • F18: Wie werde ich angemeldet?

    A18:Anhand des Personaldatenbogens, den ihr vor der Einstellung mit den entsprechenden Unterlagen eingereicht habt, wird von uns geprüft, wie ihr von uns beschäftigt werden könnt.

    In der Regel melden wir euch als kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter an. Das heißt, ihr zahlt nur Lohnsteuer, die ihr aber in der Regel am Ende des Jahres in eurem Lohnsteuerausgleich mit dem Finanzamt wieder bekommt. Sollte diese Einstellungsart nicht möglich sein, so müssen wir im Ausnahmefall prüfen, wie wir euch anders anmelden könnten. 

  • F19: Was passiert mit meinen Personaldatenbogen und mit meinen Unterlagen?

    A19: Damit euer Lohn ausgezahlt werden kann und wir die Sozialanmeldung durchführen können, müssen uns die angeforderten Unterlagen und ein komplett ausgefüllter Personaldatenbogen von euch vorliegen. Anhand dieser Unterlagen melden wir euch in unserem Hause bei den zuständigen Ämtern und Krankenkassen an.

    Dies passiert in der Regel, sobald uns die Daten vorliegen und auf jeden Fall vor Arbeitsbeginn. Liegen uns die Daten nicht vollständig vor, könnt ihr auch nicht bei uns arbeiten.

    Bitte reicht uns alle benötigten Unterlagen komplett bis zum mit uns vereinbarten Termin ein. Sollte das aus bestimmten Gründen nicht möglich sein (z.B. der Termin für die Gesundheitsbelehrung ist erst eine Woche vor dem Festival), dann vermerkt das bitte deutlich auf dem Datenerfassungsbogen oder einem gesonderten Blatt, das ihr anheftet.

  • F20: Bekomme ich die Unterlagen wieder und wer kann auf meine Daten zugreifen?

    A20: Ja, sämtliche eingereichten Original-Unterlagen bekommt ihr wieder, eingereichte Kopien behalten wir. Wir teilen eure Daten den entsprechenden Krankenkassen, zuständigen Ämtern und unserem Steuerberater mit. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne eure schriftliche Erlaubnis nicht. Sämtliche soziale An- und Abmeldung passieren mit eigenem Personal bei uns im Hause. Ein mögliches Datenleck wird auf diese Weise vermieden. Ein Datenweiterverkauf an Drittfirmen für Werbezwecke erfolgt grundsätzlich nicht.

    Auf den Festivals führen wir Listen mit Vor- und Nachname, Handynummer und Kontaktperson bei Unfall. Diese werden von den Projektleitern, Technischen Leitern und Standleitungen verwaltet.

    Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir grundsätzlich keine privaten Daten von Mitarbeiter:innen an andere Mitarbeiter:innen weitergeben. Wenn ihr eine Telefonnummer von jemand anderem möchtet, so müsst ihr auch schon die betreffende Person vor Ort selber fragen. In der Regel beißen der/die auch nicht.

    Nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und dem Ende der Anstellung bei univent concept werden wir sämtliche Daten der betreffenden Mitarbeiter/innen schreddern.

  • F21: Wann bekomme ich meinen Lohn?

    A21: Die sozialen An- und Abmeldungen erfolgen, sobald uns diese vorliegen.

    Nach Ende des Festivals bekommt unser Lohnbüro Eure geleisteten Stunden von den zuständigen Mitarbeitern der Festivals und es wird eurer Gehalt berechnet. Allerdings arbeiten einige Mitarbeiter auf mehreren Festivals im Monat und die Abrechnungsprogramme lassen nur eine Abrechnung nach vollständiger Informationseingabe zu. Daher erfolgt die endgültige Berechnung und die Übertragung der Berechnung an die Krankenkassen und zuständigen Ämter immer erst am Monatsende.

    Da wir im Monat teilweise bis zu 150 Mitarbeiter abrechnen, und die letzten Daten erst auch am Monatsende von den Festivals bekommen, wird sich die Auszahlung in die Anfangswoche des Folgemonats verzögern. Wir sind bemüht, hier schnellstmöglich zu arbeiten. Normalerweise habt ihr euren Lohn spätestens am 15. des Folgemonats. Meistens schaffen wir es früher.

    Liegt Eure Arbeitszeit zum Teil in einem Monat und ein Teil im Anfang des anderen Monats müssen wir leider zwei Abrechnungen (für jeden Monat eine Abrechnung) erstellen. Daher wird sich hier die Auszahlung des zweiten Teils deutlich verzögern, und zwar im schlimmsten Fall bis spätestens zum 15. des Folgemonats.

  • F22: Was passiert, wenn ich den Lohn nach dem 15. immer noch nicht bekommen habe?

    A22: Das passiert zwar sehr selten, kommt aber vor. Meistens ist es ein Übertragungsfehler eurer Kontoverbindungsdaten. Entweder hat sich jemand bei uns vertippt oder wir konnten die Daten nicht richtig lesen. Grundsätzlich verlassen aber sämtliche Gehaltsanweisungen erst mal unsere Konten. Liegt ein Fehler vor, wird die beauftragte Bank uns das Geld zurück überweisen. Das dauert aber einige Tage und es kann sein, dass wir das dann nicht gleich merken. In den Festivalmonaten haben wir sehr sehr viele Kontenbewegungen.

    Bitte meldet euch daher bei uns.

  • F23: Wie kann ich meinen Lohn kontrollieren?

    A23: Für jeden Abrechnungsmonat bekommt ihr von uns per Mail eine Lohnabrechnung. Auf dieser Lohnabrechnung ist für jede unterschiedliche Tätigkeit (z.B. mobiler Verkauf und Verkauf im Stand) und für jedes Festival (z.B. Hurricane und Nova Rock) getrennt die geleisteten Stunden und der entsprechende Stundenlohn vermerkt. Ihr könnt diese Angaben dann mit Euren gemerkten oder notierten Stunden vergleichen.

  • F24: Was passiert bei Unstimmigkeiten in der Lohnabrechnung?

    A24: Sollte es Unstimmigkeiten geben, so setzt euch bitte mit uns in Verbindung (am besten per Mail) und weist auf die Unstimmigkeit hin. Unsere Mitarbeiter:innen werden das dann prüfen und die Sache mit euch klären. Sollte ein Fehler unsererseits vorliegen, wie z.B. falsche Stundenanzahl oder Lohnart, so korrigieren wir das sofort und für euch kostenlos. Der entsprechende Fehlbetrag im Lohn wird euch kurzfristig überwiesen.

  • F25: Was passiert bei Unstimmigkeiten in der Lohnabrechnung oder der sozialen An- bzw. Abmeldung, die ich zu vertreten habe?

    A25: Wie gesagt, ist es unsere Schuld, so erledigen wir das für euch kostenlos. Sollte ihr eine Falschangabe gemacht haben oder wünscht eine Änderung nachträglich können wir das leider nicht kostenlos erledigen, da eine vollständige Meldung an die entsprechenden Krankenkassen und Ämter erfolgen muss. Dies ist nur mit einem erhöhten Arbeitsaufwand zu erledigen und wir müssten daher eine Aufwandsentschädigung von 17,50 € zuzügl. MwSt. erheben.

    Dies könnt ihr vermeiden, wenn eure Angaben im Personaldatenbogen und eure Unterlagen vollständig und richtig sind !!!

  • F26: Ich habe keine Lohnabrechnung oder jährliche Abrechnung bekommen.

    A26: Die Abrechnungen werden direkt nach der Fertigstellung per E-Mail verschickt. Vielfach liegt es daran, dass E-Mail-Postfächer voll sind, übereifrige Spam-Filter die Mail aussortiert haben oder die Daten anderweitig verloren gegangen sind.

    Bitte sorgt dafür, dass wir euch per Mail erreichen können, denn dies ist unser hauptsächlicher Kontaktweg. Solltet ihr die Abrechnungen, aus welchem Grund auch immer, nicht haben, so gebt uns bitte Bescheid. Wir schicken diese dann euch erneut kostenfrei zu.

Anreise, Aufenthalt vor Ort und Arbeitszeiten

  • F27: Werden die Kosten für die Anreise zu den Veranstaltungen übernommen?

    A27: Grundsätzlich werden keine Anreisekosten übernommen.

    Teilweise könnt ihr mit uns ab Göttingen zu den Festivals anreisen oder unterwegs zusteigen. Allerdings ist die Anzahl der Sitzplätze begrenzt und wir fahren keine Umwege, sondern immer eine festgelegte Route von Göttingen zum Festival. Treffpunkte finden sich dann direkt an den Autobahnen.

    Zudem versuchen wir es euch zu ermöglichen Fahrgemeinschaften untereinander zu organisieren und stellen zwischen euch Kontakt her, wenn ihr den gleichen Anreiseweg zu einem Festival habt.

    Für Bahnreisende bieten wir bei nahezu jedem Festival einen Shuttleservice vom nächstgelegenen Bahnhof aus an. Natürlich sind wir kein Linienbus und für die Abholung geben wir Zeiten vor.

    Außerdem lohnt es sich auch immer einen Blick in die Mitfahrer-Foren im Internet zu werfen.

  • F28: Wie wird die Unterbringung und die Verpflegung geregelt?

    A28: Die Unterbringung erfolgt auf dem durch den Veranstalter zur Verfügung gestellten Mitarbeiter:innencampingplatz. Zelt, Isomatte und Schlafsack müsst ihr also mitbringen.

    Je nach Größe des Festivals bauen wir Pavillons oder ein Mannschaftszelt als Aufenthaltsbereich auf. Direkt auf dem Crewcampingplatz befinden sich zumeist auch Mitarbeiter:innenduschen und WC-Anlagen, separat von dem Festivalbesucher:innen. Bei den kleineren Festivals sind die Wasch- und Duschanlagen unisex.

    Wer direkt in der Nähe des Festivals wohnt, kann auch daheim schlafen. Allerdings erwarten wir auch dann einen pünktlichen Arbeitsantritt.

    Während der Arbeitszeit besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände im Verkaufszelt unterzubringen. Wir raten jedoch davon ab, entbehrliche Wertgegenstände auf das Festival mitzunehmen. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengehende Gegenstände.

    Bitte beachtet die Pack- und Checkliste im Download-Bereich der Homepage.

    Wichtig: Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches besteht für Mitarbeiter:innen auf Veranstaltungen eine Mitführungspflicht von Ausweispapieren im Original.


    Bei größeren Veranstaltungen übernehmen Team-Betreuer:innen die Organisation und Vorbereitung des Personal-Caterings. Morgens wird vor Arbeitsbeginn im Personalzelt ein einfaches Frühstücksbuffet aufgebaut. An gleicher Stelle gibt es abends zwischen 17 - 20 Uhr ein warmes Abendessen. Bei kleineren Festivals organisieren die Mitarbeiter:innen unter sich, wer „heute den Grill anfeuert“.

    Im Durchschnitt verzehrt jeder unserer Mitarbeiter:innen bei jedem mehrtägigen Festival Waren mit einem Einkaufswert in Höhe von ca. 30 € netto (ohne Kosten für Verpackungsmaterial, Transporte, Arbeitszeit, etc.). Alle Mitarbeiter werden mit 15 € zzgl. MwSt. pauschal je Event für alle Veranstaltungstage an den Kosten beteiligt. Die Pauschale wird automatisch vom Lohn einbehalten.

    Aufgrund der vermehrten Nachfragen im letzten Jahr möchten wir euch vorab erklären, wie euer Kostenanteil an der Verpflegung abgerechnet wird.

    Steuerlich gesehen ist das Essen, dass wir euch zur Verfügung stellen, eine Sachzuwendung, die auch versteuert werden muss. Deshalb taucht auf der Abrechnung eine Lohnart „Warenwert Essen“ mit 15,00€ pro Veranstaltung auf, damit der Steueranteil berechnet werden kann.

    Diese 15,00€ werden dann Netto wieder vom Lohn abgezogen. Den Steueranteil kann über den Lohnsteuerjahresausgleich von euch zurückgeholt werden.

    Zusätzlich taucht noch der abgezogene eigentliche Eigenanteil für das Essen auf der Abrechnung auf. Aus diesem Grund sieht es auf den ersten Blick aus, als würden wir euch 2 x 15,00€ vom Lohn abziehen. 

  • F29: Kann ich bei einer Wochenend-Veranstaltung freitags anreisen und samstags und sonntags arbeiten, auch wenn diese eher beginnt?

    A29: In den meisten Fällen beginnen die Verkaufsstände bereits am Donnerstag vor einer Wochenend-Veranstaltung mit dem Verkauf, teilweise auch schon ab Mittwoch.

    Das Verkaufsende ist am Montag. Da vor dem Beginn die jeweiligen Teams eingeteilt und die Arbeitskräfte für den Job geschult werden, ist eine spätere oder verkürzte Arbeitsaufnahme für uns nicht zu organisieren.

  • F30: Sind die Arbeitszeiten während der Veranstaltung frei wählbar?

    A30: Die Arbeitseinsätze werden vor dem Beginn der Veranstaltung von der Teamleitung geplant und festgelegt. Bitte habt dafür Verständnis, dass vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung und der großen Personenanzahl spezielle Arbeitszeitwünsche nicht berücksichtigt werden können.

    Wir arbeiten in der Regel im Schichtbetrieb. Es gibt daher Frühschichten (Beginn ab 05.00 / 07.00 / 08.00 Uhr), Mittagsschichten (Beginn ab 10.00 / 12.00 Uhr) und Nachtschichten (Beginn ab 18.00 / 19.00 Uhr).

    Ihr werdet aber niemals alleine an einem Stand für uns arbeiten. Besonders nachts besetzen wir die Stände immer mindestens zu zweit, obwohl eventuell gar nicht so viel Kundenandrang herrscht.

  • F31: Kriegt man als Mitarbeiter eine Eintrittskarte? Oder muss ich den Eintritt selber zahlen?

    A31: Um bei uns zu arbeiten, müsst ihr natürlich keinen Eintritt zahlen. Für den Zugang zum Konzertgelände stellen die Organisatoren uns nur ein begrenztes Kartenkontingent zur Verfügung. Wir können daher nicht allen Mitarbeitern eine Karte zusichern.

    Jedoch hat bis jetzt noch niemand bei univent concept keine Karte bekommen und wir gehen davon aus, dass dies auch weiterhin so bleiben wird.

    Wir möchten aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir für ein so großes Kartenkontingent sehr gekämpft haben. Wir sind der Meinung, wenn unsere Mitarbeiter schon auf einem Festival arbeiten, sollen sie auch etwas davon haben. Allerdings ist es auch in letzter Zeit vorgekommen, dass einige Mitarbeiter/innen sich daneben benommen haben und nur den Partyfaktor anstatt die von uns bezahlte Arbeit im Auge hatten. Dies ist ein Verhalten, dass wir nicht akzeptieren können und letztendlich dazu führen könnte, dass wir unsere Einstellung hierzu ändern.

    Bei allem Spaß und Freude, Ihr möchtet Geld verdienen und wir möchten das auch.

  • F32: Darf ich mich nach der Arbeit bei Musikveranstaltungen auf dem Camping-Gelände oder sogar auf dem Festival-Gelände aufhalten?

    A32: Nach der Arbeit dürft Ihr Euch dort aufhalten, wo es euch gefällt. Wir verlangen aber von jeder Arbeitskraft, dass sie körperlich und geistig fit, ausgeruht und pünktlich zur Arbeit erscheint. Während der gesamten Arbeitszeit gilt selbstverständlich ein Alkoholpegel von 0,0 Promille. Ebenso wird von euch ein vernünftiges Benehmen generell und besonders auf den Crew-Campingplätzen erwartet.

  • F33: Was mache ich bei Problemen mit Mitarbeiter:innen, Vorgesetzten und Kund:innen?

    A33: Es treffen sich Menschen aus der ganzen Europäischen Union und darüber hinaus bei univent concept, um bei uns zu arbeiten. Daher ist es auch verständlich, dass nicht jeder jeden mag, besonders wenn es laut, stressig und hektisch ist. Was wir aber erwarten ist, dass wir miteinander vernünftig umgehen und das gerade auch im Stress.

    Wir erwarten Respekt vor der anderen Person.

    Es wird sich also nicht angemeckert, es wird nicht gepöbelt oder geschrien. Rassistisches oder sexistisches Gedankengut hat bei univent concept keinen Platz und wer sich daran nicht hält, ist schneller auf dem Heimweg als ihm oder ihr lieb ist. Und dabei ist es egal, wie sehr wir die Arbeitskraft der betreffenden Person brauchen.

    Sollte es Ärger geben, versucht dies bitte erst untereinander zu lösen. Ein offenes und sachliches Wort hilft oft Wunder. Solltet ihr keine Möglichkeit sehen, so könnt ihr Euch natürlich an eine Standleitung, Teamleiter:in oder technischen Leiter:in wenden. Sie werden versuchen, mit euch zusammen das Problem zu lösen.

    Habt ihr ein Problem mit einem Vorgesetzten, so könnt ihr natürlich die:den nächsthöhere:n Mitarbeiter:in oder einen Vorgesetzten eines anderen Teams/Standes um Hilfe bitten. Wenn das alles nicht hilft, könnt Ihr euch auch an den:die Projektleiter:in vor Ort wenden oder notfalls auch an das Büro in Göttingen.

    Sollte sich ein Kunde rassistisch, sexistisch oder extrem beleidigend euch gegenüber äußern, so habt ihr das Recht den Verkauf bzw. Bedienung abzubrechen und die Person zum Entfernen aufzufordern. Es halten sich regelmäßig Security bei uns auf, um Kaffee und was zu Essen zu bekommen. Fragt nach deren Telefonnummern und bittet diese um Hilfe. Ihre Kontrollrouten verlaufen an unseren Ständen. Sie sind sehr fix und können bei Problemfällen ziemlich schnell handeln, wenn wir sie nett darum bitten.

  • F34: Was bedeuten die Vertragsstrafen in den Arbeitsverträgen?

    A34: Wir hatten vermehrt mit dem Problem zu kämpfen, dass unsere Mitarbeiter nicht pünktlich oder nur teilweise einsetzbar zum Arbeitsantritt erschienen sind. Ebenso wurden Arbeitsverträge zwischen uns und möglichen Mitarbeitern geschlossen, bloß zur Arbeit sind diese nicht gekommen. Unsere Umsatzeinbußen dadurch beliefen sich auf einen hohen Betrag. Dies war für uns auf die Dauer nicht mehr hinnehmbar und wir entschlossen uns zur Einführung von Vertragsstrafen.

    Diese lauten gemäß § 7 des jeweiligen Arbeitsvertrages wie folgt:

    „Auf Grund der engen Kalkulation des Personalstandes und dem hohen wirtschaftlichen Schaden, der durch unentschuldigtes Fehlen und Zuspätkommen verursacht wird, werden die folgenden Vertragsstrafen vereinbart:

    1. Nimmt der:die Beschäftigte die Tätigkeit nicht oder verspätet auf, löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten der:des Beschäftigten zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat die:der Beschäftigte eine Vertragsstrafe in Höhe einer Gesamtvergütung zu zahlen.

    2. Für unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz wird pauschal eine Vertragsstrafe von 80 EUR fällig. Es sei denn, es wird von Abs. 1 Gebrauch gemacht.

    3. Verspätet sich die:der Beschäftigte in nicht unerheblichem Maße und verursacht so Probleme in der Tourenplanung oder in den Arbeitsabläufen, so wird bei bis zu 20 Minuten eine Vertragsstrafe von 20 EUR, ab 20 Minuten von 50 EUR vereinbart.“

    Die Strafsumme deckt bei Weitem nicht unseren wirtschaftlichen Schaden, für Euch sind diese jedoch zum Teil einige Stunden Arbeit. Für beide Seiten mehr als ärgerlich und wir hoffen, am besten nie davon Gebrauch machen zu müssen.

    Seid daher bitte pünktlich, ausgeruht und arbeitsbereit. Die Festivals dauern nur ein paar Tage und danach müssen wir unseren Umsatz geschafft haben. Was wir dann nicht erwirtschaftet haben, werden wir das ganze Jahr nicht mehr aufholen können.

  • F35: Was passiert bei einem Unfall?

    A35:Bei einem Unfall stehen Erste-Hilfe-Maßnahmen in den entsprechenden Verkaufsständen zur Verfügung. Ist der Unfall schwerer, wird ein:e Mitarbeiter:in die Sanitäter:innen vor Ort benachrichtigen und die Verantwortlichen bei univent concept informieren. Solltet ihr in ein Krankenhaus, entweder von uns oder von den Sanitäter:innen, transportiert werden, so wird ein:e Mitarbeiter:in euch begleiten.

    Ebenso wird sich, in der Regel der:die Projektleiter:in, auf den Weg zu Euch machen. Er oder sie wird sich um die notwendigen Formulare kümmern und solange bei euch bleiben bis geklärt ist, was passiert und wie schlimm es letztendlich ist. Danach wird entschieden, ob ihr weiter Arbeiten möchtet oder wir einen Rücktransport nach Hause organisieren müssen. Bei schweren Verletzungen werden wir eure Angehörigen umgehend informieren.

    Bis jetzt konnten wir zum Glück „nur“ Schnittwunden verzeichnen, die im Krankenhaus behandelt wurden.

  • F36: Wann wird wieder abgereist und kann ich da mit?

    A36: Wenn du mit uns gekommen bist, kommst du auch wieder mit uns zurück. Wir arbeiten in der Regel bis mittags nach dem letzten Festivalmusiktag. Gegen 12.00 Uhr stellen wir den Verkauf ein, räumen auf, bauen ab, verladen alles und fahren dann nach Hause. Ein Teil der Mitarbeiter:innen kann schon am letzten Festivaltag nach Hause fahren, da wir am folgenden Tag nicht alle Mitarbeiter:innen brauchen. Dies wird dann vor Ort geregelt und euch mitgeteilt. Bis jetzt haben wir es noch nicht geschafft, eine:n Mitarbeiter:in auf dem Gelände zu vergessen.

    Also, ruhig Blut und keine Abreisepanik.

  • F37: Ich habe Hut/ Schirm/ Unterhose ... irgendwo auf der Veranstaltung vergessen. Habt ihr das Teil gefunden?

    A37: Bei der Abreise achtet bitte darauf, dass ihr nichts vergesst. Es ist für die Finder auch nicht immer schön, sich mit dem Zeug zu beschäftigen, was ihr vergessen habt. Dies gilt besonders von dem von euch produzierten Müll. Bitte entsorgt den selbst!!

    Da wir die Sachen, die wir finden, in der Regel  nicht zuordnen können, werden diese von uns konsequent weggeworfen. Es ist uns auch nicht möglich ein Fundbüro zu führen, weil wir sonst eine Person während der Saison damit komplett beschäftigten müssten. Also denkt an Euer Kram im Wagen, im Stand und auf dem Campingplatz. 

  • F38: Gibt es eine Univent-Mitarbeiter:innen-Party?

    A38: Schauen wir mal was das Jahr so bringt. Wir haben zumindest ziemlich viel Lust darauf. Soviel sei gesagt! 

COvid-19

  • F39: Welche Zugangsvorraussetzungen wird es geben?

    A39: Über die Zugangsvoraussetzungen werden wir vor jedem Festival informieren. Wir halten uns hier zu 100% an die Vorgaben der jeweiligen Veranstalter!


  • F40: Werden die Zugangsvoraussetzungen für alle Veranstaltungen einheitlich sein?

    A40: Das kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sicher sagen. Die Veranstaltungen finden in ganz Deutschland und Österreich statt. Es ist durchaus möglich, dass unterschiedliche Konzepte vorgeschrieben werden.

  • F41: Geimpft, genesen, geboostert?

    A41: Zum Schutz unserer Mitarbeiter:innen und der Festivalbesucher:innen möchten wir die größtmögliche Sicherheit bieten. Diese ist derzeit leider nur mit der Boosterimpfung gegeben!

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